So beantragen Sie Arbeitslosengeld

Sie haben soeben unerwartet Ihre Kündigung erhalten und sind nun völlig verzweifelt, weil sie keine Option sehen, wie es weitergehen könnte. Sie wissen nicht, wie Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen? Sie können beruhigt sein, wir haben die nötigen Informationen für Sie übersichtlich zusammengetragen.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld ist eine Geldleistung, die der Staat Österreich an Menschen bezahlt, die ihre Beschäftigung verloren haben. Damit soll ihre soziale Absicherung gewährleistet werden. Grundlage dafür ist die Arbeitslosenversicherung, bei der Sie ab einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze pflichtversichert sind. Der Beitrag, der an die Arbeitslosenversicherung abgeht, beträgt übrigens 6%, von dem jeweils 3 Prozent der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bezahlen.

Welche Leistungen kann man erwarten und wie lange erhalten Sie sie?

Die Dauer, für die Sie das Arbeitslosengeld erhalten, variiert je nach Ihrer persönlichen Ausgangssituation. Auch die eigentliche

Höhe der Geldleistung kann stark variieren. Daher finden Sie auch dazu eine Website, um Ihre persönliche zu erwartende

Leistung abschätzen zu können.

Neben der eigentlichen finanziellen Unterstützung sind Sie und Ihre Familie auch krankenversichert. Weiterhin können Sie nach Ablauf des Arbeitslosengeldes unter bestimmten Umständen auch Notstandshilfe beziehen. Das ist der Fall, wenn Sie die absolut notwendigen Lebensbedürfnisse nicht bezahlen können. Dazu müssen Sie sich einer Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Situation unterziehen.

Wer kann das Arbeitslosengeld in Österreich beantragen?

Theoretisch kann jede arbeitssuchende Person Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung für die Genehmigung des

Arbeitslosengeldes ist aber, dass Sie eine Mindestdauer der Arbeitslosenversicherung erfüllen. Diese muss in einem festen

Zeitraum absolviert worden sein.

Sie müssen 52 Wochen innerhalb von den letzten 2 Jahren versichert gewesen sein. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind: Dann müssen Sie lediglich mindestens 26 Wochen arbeitslosenversichert gewesen sein. Wenn sie erneut das Geld beantragen, müssen Sie im letzten Jahr mindestens 28 Wochen lang Beitrage für die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.

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Generell gilt, dass Sie bereit sein müssen, eine neue Arbeitsstelle von wenigstens 20 Wochenstunden anzunehmen, also mit der Arbeitsvermittlung kooperieren. Darüber hinaus müssen Sie arbeitsfähig, arbeitswillig und definitiv arbeitslos sein. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie weiterhin einer anderen Beschäftigung nachgehen als der, in der Ihnen gekündigt wurde.

Wo und wie beantragt man das Arbeitslosengeld?

Um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder persönlich beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) vorstellig werden oder online ein eAMS-Konto nutzen. Wenn Sie sich für den online Antrag entscheiden, müssen Sie aber dennoch spätestens 10 Tage danach zusätzlich persönlich vorstellig werden. Ausnahmen davon stellen Arbeitsaufnahme oder Krankheit dar.

Einen Antrag auf Notstandshilfe stellt man ebenfalls beim Arbeitsmarktservice Österreich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle.

Welche Frist ist zu wahren?

Spätestens am 1. Tag ohne Arbeitsstelle müssen Sie den Antrag stellen. Sonst können Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.

Welche Unterlagen muss man einreichen?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, kann nicht allgemein definiert werden, da dies individuell ist. Daher sollten Sie sich vor einem Antrag immer bei der regional zuständigen Abteilung des AMS informieren.

Mit welchen Bearbeitungszeiten muss man rechnen? Fallen Kosten an?

Kosten fallen keine an. Die Bearbeitungszeit kann verschieden ausfallen, je nach Auslastung des AMS und je nachdem, wie

viele Unterlagen zu Ihrer Person überprüft werden müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen…

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, prüfen Sie zunächst, ob Sie die Kriterien für Arbeitslosengeld erfüllen. Im Zweifel fragen Sie bei der AMS nach. Wenn ja achten Sie unbedingt auf die einzuhaltende Frist und stellen Ihren Antrag so früh wie möglich, um auch so früh wie möglich Geld zu erhalten. Anschließend können Sie alle Kraft auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle konzentrieren.

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