Unternehmenskriminalität über Wirecard: Lehren aus dem Wirecard-Fall: Anleger sollten diesen Rat immer befolgen Botschaft

Diversifikation ist der Schlüssel

Investoren sollten immer in der Mitte sein

zwischen Vertrauen und Skepsis finden

Die verheerende Ad-hoc-Ankündigung von Wirecard, die am 18. Juni 2020 um 10:43 Uhr veröffentlicht wurde, zerstörte nicht nur Millionen und Milliarden von Investorengeldern, sondern verursachte auch erheblichen Reputationsschaden für den DAX, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die staatlichen Aufsichtsbehörden. und gleichzeitig die gesamte deutsche Wirtschaft. Diese Ankündigung enthielt die Nachricht, dass die Buchhalter von Ernst & Young keine ausreichenden Beweise für die Existenz eines Wirecard-Treuhandkontos finden konnten, das ein Gesamtguthaben von 1,9 Mrd. EUR aufweisen sollte.

Verständliche Kritik an den Buchhaltern

Das Debakel um die frühere DAX-Hoffnung löst jetzt Stimmen aus, die eine Überprüfung des Prüfungsgeheimnisses und eine Haftungsbeschränkung fordern. Denn solange die Buchhalter nicht sorgfältig prüfen, können solche Betrugsfälle nicht gelöst werden und bleiben jahrelang unbemerkt.

Die Buchhalter haben jahrelang die Bilanzen von Wirecard geprüft und übersehen, dass einige der von der Gruppe vorgelegten Zahlen nicht der Realität entsprachen. Wenn die Wirtschaftsprüfer nun einen Fehler nachweisen können, ist ihre Haftung gegenüber der Wirecard AG noch sehr begrenzt. Denn nach 323 des Handelsgesetzbuches ist die Haftungssumme bei Fahrlässigkeit auf maximal vier Millionen Euro begrenzt. Höhere Strafen können nur für vorsätzliche Fehler verhängt werden, aber nur in seltenen Fällen können diese den Prüfern nachgewiesen werden.

Mangelnde Transparenz als erstes Warnzeichen

Viele Experten fordern jetzt mehr Transparenz seitens der Prüfer bei der öffentlichen Vorlage ihrer eigenen Prüfungsnachweise, was jedoch häufig nicht im Interesse der geprüften Gruppe liegt. In den letzten Jahren wurde Wirecard auch vorgeworfen, nicht besonders transparent über die einzelnen Geschäftsbereiche oder das tatsächliche Geschäftsmodell zu berichten. Die Abwicklung von Transaktionsvolumina über externe Treuhandkonten und Akquisitionspartner war daher für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Dies machte es nicht betroffenen Parteien praktisch unmöglich zu sehen, ob die Gruppe jederzeit in der Lage war, alle rechtlichen und tatsächlichen regulatorischen Maßnahmen zur Verwaltung und Überwachung des Geschäfts einzuhalten.

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Bereits im Mai 2008 wurden erste kritische Bemerkungen zur sehr undurchsichtigen Informationspolitik der Gruppe gemacht. Anonyme Benutzer kritisierten unzureichende Veröffentlichungen zur Geschäftsentwicklung in einem Internetforum. Darüber hinaus haben die Fondsmanager beispielsweise der Privatbank Sal. Oppenheim informierte seine institutionellen Kunden frühzeitig darüber, dass die Konzernbilanz mehrere Unregelmäßigkeiten enthielt.

In den Jahren 2016 und 2017 machten Analysten weiterhin auf mögliche illegale Praktiken und nicht transparente Rechnungslegungspraktiken aufmerksam. Die breite Öffentlichkeit wurde jedoch erst durch eine Reihe von Artikeln in der britischen Finanzzeitung Financial Times, die Anfang 2019 veröffentlicht wurde, auf die Angelegenheit aufmerksam.

Moderat zwischen Vertrauen und Skepsis

Das Hauptproblem vieler Investoren im Fall Wirecard bestand darin, dass sie die Zeichen der Zeit falsch interpretierten oder ignorierten und in einigen Fällen zu leichtgläubig waren. Dass die Bilanz des Zahlungsdienstleisters in München eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten enthielt, war nicht nur seit den Berichten der Financial Times bekannt. Trotzdem gab es noch viele Handelstage für Anleger, die erst aufgrund der kritischen Berichterstattung in der britischen Zeitung skeptisch wurden, die Aktie für über 150 Euro zu verkaufen.

Letztendlich haben der Vorstand von Wirecard und die Aufsichtsbehörde BaFin dafür gesorgt, dass sich die Aktionäre trotz der Vielzahl kritischer Berichte wohl fühlten. Mit dem Leerverkaufsverbot erweckte die BaFin eindeutig den Eindruck, dass es sich bei dem Wirecard-Fall nicht um einen unternehmensinternen Betrug, sondern um einen unglücklichen Leerverkauf handelte.

Aufmerksamkeit schützt vor Verlust

Der Fall zeigt deutlich, dass Anleger im Zweifelsfall ihre Gewinne häufig frühzeitig mitnehmen sollten. Denn Vorwürfe von Bilanzbetrug und -manipulation können zu sehr schnellen und schwerwiegenden Preisrückgängen führen.

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Darüber hinaus sollten Anleger nur in Branchen und Unternehmen investieren, deren Geschäftsmodell und Wert sie selbst beurteilen können. Zum Beispiel bemerkten sehr aufmerksame Anleger sehr früh, dass Wirecard im Vergleich zu seinen Wettbewerbern ohne ersichtlichen Grund oder Mehrwert sehr hohe Gewinnspannen erzielen konnte. Dies ist jedoch in einem Markt mit nahezu perfektem Wettbewerb, wie er in der Zahlungsdienstleistungsbranche vorherrscht, sehr ungewöhnlich.

Bevorzugen Sie defensive Industrie

Insbesondere für unerfahrene Anleger und Neulinge an der Börse ist es ratsam, defensive Branchen zu bevorzugen, wenn eine Investition in einzelne Aktien überhaupt möglich ist. Weil Sektoren und Unternehmen, die nicht vom Konjunkturzyklus abhängen, eine viel geringere Volatilität aufweisen. Klassiker in diesem Bereich sind Unternehmen aus dem Gesundheitssektor und der Nahrungsmittelindustrie.

Achten Sie auf die Risikostreuung

Der beste Schutz gegen betrügerisches Geschäft ist jedoch die Diversifizierung. Immerhin konnten Anleger, die nur rund fünf Prozent ihres Kapitals in Wirecard-Aktien investierten, das Debakel mit einem blauen Auge überleben. Eine breite Streuung Ihres eigenen Portfolios schützt nicht nur vor Betrug, sondern natürlich auch vor unternehmensspezifischen Problemen, die häufig mit einer hohen Volatilität verbunden sind.

Beispielsweise können Anleger, die ihr Kapital gleichmäßig auf zehn oder zwanzig Aktien verteilen, immer sicher sein, dass sie selbst bei einem möglichen Totalverlust nur fünf bis maximal zehn Prozent ihres Portfoliowerts verlieren.

Pierre Bonnet / Redaktion finanzen.net

Dieser Text dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die Finanzen.net GmbH schließt ein Rückgriffsrecht aus.

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