Strengere Regeln beim Einkaufen, Empfehlung für Skiurlaub

Strengere Regeln beim Einkaufen, Empfehlung für Skiurlaub

Seit 14 Uhr haben Bund und Länder vereinbart, wie gemeinsam gegen die Koronapandemie vorgegangen werden soll. Die Bestimmungen sollten zunächst bis zum 20. Dezember gelten, einige Entscheidungen sind jedoch noch offen.

Nach Angaben des Tagesspiegels ist klar, dass sich Bund und Länder auf einen Hotspot-Wert geeinigt haben. Erst ab einer Inzidenz von 200 müssen die Koronaregeln wieder deutlich verschärft werden.

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Angela Merkel und die regionalen Führer waren sich bei ihrem Treffen einig – ab 17.44 Uhr.

  • Nach Angaben des Tagesspiegels ist klar, dass Bund und Länder eines haben Hotspot werIch stimmte nicht zu. Nur aus einer Inzidenz von 200 Die Koronaregeln müssen noch einmal deutlich verschärft werden. In Berlin lag der Wert laut Robert Koch-Institut zuletzt bei 195 – laut Gesundheitsverwaltung jedoch bei 218.
  • Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nicht mehr als ein Kunde in Geschäften sein – von einem Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Dies ist eine erhebliche Verschärfung: Bisher durfte ein Kunde auf einer kleineren Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern bleiben.
  • Treffen Sie sich mit anderen: Es ist geplant, dass sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen in ihrer eigenen Wohnung treffen dürfen. Jugendliche unter 14 Jahren sind von den Anforderungen ausgenommen. Bisher sind insgesamt zehn Erwachsene erlaubt, es gab keine ausdrückliche Einschränkung in Bezug auf die Wohnung, nur eine Empfehlung. Für Weihnachten und Silvester sollte es eine spezielle Regelung geben: Dann sollten für kurze Zeit fast die alten und derzeit gültigen Regelungen gelten. Zehn Erwachsene aus verschiedenen Haushalten sollten sich dann über die Feiertage um den Weihnachtsbaum versammeln.
  • Kulturelle Veranstaltungen und Restaurants: Kulturinstitutionen mögen Museen, Kinos und Theater Nach den Plänen sollten sie geschlossen bleiben, aber „sobald dies angesichts der Infektionssituation möglich ist“, sollten die Länder in der Lage sein, sie wieder zu öffnen. Die Gastronomie bleibt ebenfalls bis zum 20. Dezember geschlossen. Die Situation zu Weihnachten ist noch nicht klar. Denn am 15. Dezember wird eine weitere Erweiterung diskutiert.
  • Neujahrsfeuerwerk: Silvesterfeuerwerk ist in den geplanten Maßnahmen zur Infektionskontrolle erlaubt, aber es ist „auf belebten Plätzen und Straßen“ verboten, „größere Gruppen zu vermeiden“.
  • Ferien: Nach Angaben des Tagesspiegels sollten Skiurlaube bis zum 10. Januar vermieden werden. Es wird wahrscheinlich kein Verbot geben, sondern einen Aufruf an die Bürger, darauf zu verzichten. Das weitere Verfahren sollte, wie gesagt, auf europäischer Ebene erörtert werden. Entsprechende Gespräche würden zwischen den betroffenen Ländern geführt.
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Die Landesvorsteher hatten sich bereits im Voraus darauf geeinigt:

  • Geschäft: Die Maskenanforderung wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Weihnachtseinkäufe sollten möglichst unter der Woche getätigt werden.
  • Schulen: Nach dem Willen der Bundeskanzlei und der Staatsoberhäupter sollte die Maskenpflicht auch auf dem Schulhof und in der Klasse für Schüler ab der 7. Klasse in Regionen mit einer Inzidenz von „deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ gelten – mit der Ausnahme von Schulen, in denen keine Infektionen mit dem Coronavirus vorliegen. Die Weihnachtsferien sollten am 19. Dezember sein. beginnen – außer wahrscheinlich in Bremen und Thüringen. Die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, kann auch für die Klassen 5 und 6 eingeführt werden. Außerdem muss in Zukunft – wahrscheinlich – eine ganze Klasse zu Hause unter Quarantäne gestellt werden, sobald ein bestätigter Koronafall in der Gruppe vorliegt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich wiederholt für strengere Koronabeschränkungen ausgesprochen.Foto: dpa / Michael Kappeler

Gleichzeitig sind vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs auf Bundes- und Länderebene noch einige Fragen offen:

Der jüngste Resolutionsentwurf enthält jedoch auch eine Hintertür für die Premierminister: Die Staaten können von diesen und anderen Beschränkungen abweichen, wenn ihre Infektionszahlen unter einen kritischen Wert fallen. Der entscheidende Faktor für eine solche regionale Lockerung ist eine Inzidenz „von weit unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen“.

Nach den Plänen sollte eine solche Öffnung unter anderem davon abhängig gemacht werden, Kontakte zu vermeiden, Räume gut zu belüften und Gruppenbildung zu vermeiden. Für sogenannte Corona-Hotspots mit besonders hoher Infektionsrate könnten die Länder jedoch ihre regionalen Beschränkungen verschärfen. Der Resolutionsentwurf besagt auch, dass Bund und Länder sich vor Weihnachten am 15. Dezember erneut auf das Vorgehen bei der Koronapandemie einigen wollen.

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