Polens höchstes Gericht entscheidet, dass die Verfassung das EU-Recht übertrumpft

Polens höchstes Gericht entscheidet, dass die Verfassung das EU-Recht übertrumpft

Nach jahrelangen Fehden zwischen Brüssel und Warschau ordnete der Europäische Gerichtshof im Juli Polen an, sein neues Disziplinarsystem für Richter abzubauen.

Der Vorsitzende von Recht und Justiz sagte im August, dass Polen der Anordnung zumindest teilweise folgen könnte, hat jedoch seitdem nachgegeben und es der Regierung überlassen, ihren Fall vor dem Verfassungsgericht zu verfolgen, auf der Grundlage der Argumente, dass die polnische Verfassung und nicht die EU-Gerichte , sollte der ultimative rechtliche Schiedsrichter sein.

„In der Hierarchie der Rechtsquellen steht der Vertrag über die Europäische Union unter der Verfassung“, sagte Bartlomiej Sochanski, Richter am Verfassungsgericht, und fasste die Entscheidung zusammen.

Die Regierung hat erklärt, dass sie keine Pläne hat, aus der Gewerkschaft auszutreten, die Milliarden von Dollar bereitgestellt hat und die laut Meinungsumfragen eine überwältigende öffentliche Unterstützung genießt.

„Die polnische Regierung will ihren Kuchen haben und ihn auch essen“, sagt Anna Wojcik, Rechtsstaatsforscherin an der Polnischen Akademie der Wissenschaften. „Sie wollen in der Europäischen Union bleiben, weil das 90 % der Polen unterstützen, aber gleichzeitig wollen sie sich von den europäischen Rechtsnormen befreien.

Die EU-Kommission hat wiederholt erklärt, dass sie dies nicht akzeptieren wird, vermeidet aber Äußerungen, die Zweifel an der künftigen Mitgliedschaft Polens in einem Block aufkommen lassen, der sich noch immer vom Brexit-Schock erholt.

Das umstrittene Disziplinarsystem der Richter, sagte Frau Wojcik, „berührt die grundlegende Frage des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz“ und bedroht „die europäische Rechtsordnung“.

READ  Coronavirus: Beliebtes Urlaubsziel erlaubt wieder Touristen - allerdings nur mit einem Jahresgehalt von über 74.000 Euro

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert