Merkel & Premierminister wollen sich auf neue Koronaregeln einigen

Merkel & Premierminister wollen sich auf neue Koronaregeln einigen

27. August 2020-9: 29 Uhr Uhr

Das kommt jetzt zu uns

Seit Wochen haben die Länder ihre eigenen Koronaregeln aufgestellt. Jetzt steigt die Zahl der Infektionen wieder an. Die Forderung nach einheitlichen Regeln wird immer lauter. Und wieder wird ein Gespräch mit der Kanzlerin gesucht. Zum ersten Mal seit Juni diskutieren die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über eine Neuordnung der Koronastrategie. Im Wesentlichen stellt sich die Frage, ob einheitliche Regeln wieder hergestellt werden können, nachdem die Bundesländer in den letzten Wochen selbst Maßnahmen ergriffen haben. Ab 11 Uhr findet eine weitere Videokonferenz zwischen dem Kanzler und dem Premierminister statt.

Bund und Länder haben sich offenbar bereits auf einige Punkte geeinigt, und der Antrag auf Entschließung steht RTL zur Verfügung.

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Dies sind die Themen, um die es geht – und laut RTL-Informationen ist dies wahrscheinlich zu erwarten:

  • Einheitliche Geldstrafen im ganzen Land

Bund und Länder einigten sich auf eine gemeinsame Mindeststrafe von 50 Euro für diejenigen, die sich weigerten, eine Maske zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss überall eingehalten werden.

  • Corona-Tests für Reisende:

Am Ende der Sommerferien am 15. September kann die Option als Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten kostenlos getestet werden. Rückkehrende Reisende aus Risikogebieten sind in jedem Fall verpflichtet, unmittelbar nach der Einreise direkt in ihre eigene Wohnung zu gehen und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Ankunft zu isolieren (Quarantäne).

Großveranstaltungen bleiben wie gewohnt vorerst verboten. Bund und Länder verlängern daher die bestehenden Bedingungen bis mindestens zum 31. Dezember 2020. Das Verbot gilt für Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dörfer, Städte, Straßen, Weine, Schießfeste oder Messegelände.

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Ausnahmen können in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 15 gemacht werden, wenn garantiert ist, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Vorfällen stammen

Die Gruppe der Teilnehmer einer Party in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist laut Resolutionsentwurf auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt. Nach Möglichkeit sollte ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen eingehalten werden. Diese Treffen finden vorzugsweise im Freien statt. Die Belüftung muss in geschlossenen Räumen erfolgen. Zukünftig sollten 50 Teilnehmer für private Veranstaltungen und Feiern außerhalb des privaten Sektors zugelassen werden.

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