Abhörgefahr: Seien Sie vorsichtig beim Kauf von "intelligenten" Geschenken

Abhörgefahr: Seien Sie vorsichtig beim Kauf von „intelligenten“ Geschenken

Aktualisiert am 1. Dezember 2020, 19:45 Uhr

  • Spielzeug, das sich mit dem Internet verbinden kann, liegt voll im Trend.
  • Aber seien Sie vorsichtig: Sie können Ihre Privatsphäre verletzen.
  • Gleiches gilt für Smartwatches & Co .: So können Sie prüfen, ob ein Produkt sicher ist.

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Auch wenn sie zu Weihnachten ganz oben auf der Wunschliste stehen, ist bei Produkten, die mit dem Internet verbunden werden können, Vorsicht geboten. Bevor Sie neue Netzwerkgeräte in Ihr Zuhause bringen, sollten Sie kritisch prüfen, ob diese die Privatsphäre verletzen. Ist besonders schwierig intelligentes Spielzeug, das Bild und Ton aufnehmen und übertragen kannwarnt die Bundesnetzagentur.

Möglicherweise können Sie auch auf Audio- und Videoaufnahmen des Spielzeugs zugreifen von außen unbemerkt passiert ist, ist das jeweilige Objekt in diesem Land verbotenbetonen die Experten. Es lohnt sich daher zu verstehen, wie beispielsweise App-gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere vor dem Kauf funktionieren. Die Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen und Datenschutzbestimmungen für zugehörige Apps geben einen Hinweis, weshalb Sie sie unbedingt lesen sollten.

Spielzeug, das die Fragen eines Kindes beantwortet, ist beispielsweise erlaubt, ohne eine Internetverbindung herstellen zu müssen und ohne Daten an den Hersteller oder Dritte zu übertragen, erklärt die Behörde.

Spionieren Sie mit Smartwatches und Trackern

Das Internet wird oft auch sein Smartwatches mit Abhör- oder versteckten Bildaufnahmefunktionen angeboten, ihre Verwendung auch verboten ist. Verbraucher sollten äußerst wachsam sein, wenn sie Funktionen verwenden, die über die normalen Telefonfunktionen hinausgehen, wie z „Sprachüberwachung“ oder „Einweggespräch“ beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass das Mikro oder die Kamera der Smartwatch per App oder SMS ferngesteuert aktiviert werden kann, ohne dass der Träger der Uhr es bemerkt.

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Gleiches gilt für sogenannte Tracker, die verwenden Ortung über Satellit (GPS) oder Cellular (GSM) Arbeit. Sie werden häufig in Fahrzeuge eingebaut, um bei Diebstahl die Position bestimmen zu können. Oder das Haustier bekommt eins Tracker am Kragenso dass Herrin und Meister vorbereitet sind, wenn der Hund oder die Katze weglaufen.

Aber es muss verhindert werden, dass Menschen damit ausspioniert werden. Aus diesem Grund sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS befohlen werden unbemerkt aktiviert kann sein.

Sogar WiFi automatische Feeder Hunde oder Katzen können verboten werden, wenn sie Ton oder Bild aus dem Raum übertragen können, ohne dass die anwesenden Personen davon Kenntnis haben.

Drei Fragen als Richtlinie für Verbraucher

Ob ein Produkt legal ist oder nicht, kann nach dem bestimmt werden Bundesnetzagentur Bestimmen Sie mit Hilfe dieser drei Fragen:

  • 1. Verfügt der Artikel über eine drahtlose Kamera oder ein drahtloses Mikrofon?
  • 2. Werden Bild- oder Audiodateien drahtlos an den Hersteller übertragen? Dann muss die aufgezeichnete Person die volle Kontrolle darüber haben.
  • 3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera von außen heimlich zugegriffen werden? In diesem Fall ist das Gerät verboten.

Behörde warnt vor billigen Produkten

Verbraucher sollten auch skeptisch gegenüber billigen Produkten sein. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann die Verwendung – ob Lichterketten oder Bluetooth-Lautsprecher – die Gesundheit gefährden oder Funkstörungen verursachen.

Es lohnt sich zweimal nach sehr günstigen Produkten suchen – „Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihre Weihnachtseinkäufe online unter Corona-Bedingungen erledigen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Sie sollten sich nicht nur für den Preis entscheiden. „Viele Produkte im Online-Handel kommen aus Fernost und Nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. „

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In den letzten Wochen hat die Netzwerkagentur zunehmend LED-Beleuchtungsprodukte bemerkt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Bonner Behörde ist für die Inspektion von Elektrogeräten und Radioprodukten verantwortlich und tut dies auch nach Beratung durch die Verbraucher. Auch Ladegeräte und sogenannte Action-Kameras von Radfahrern oder Skifahrern wurden kritisiert.

Die Netzwerkagentur spricht Verbraucher an Kann nur bei seriösen und bekannten Anbietern bestellt werden. Außerdem sollte der Preis plausibel sein. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich online nach dem Anbieter erkundigen oder ihm Fragen stellen. Seriöse Verkäufer beantworten Kundenanfragen normalerweise sehr schnell. (af / dpa)

Hinweis: Wenn Sie Fragen haben oder unklar sind, ob ein bestimmter Artikel verwendet werden kann oder verboten ist, können sich Verbraucher auch an die Bundesnetzagentur direkt drehen. Entweder über die Website, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030/22 48 05 00 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr).

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