Die Europäische Kommission hat der österreichischen Regierung mitgeteilt, dass sie die Umsetzung der neuen EU-Arbeitsmarktrichtlinien nicht gemeldet hat, und damit ein Vertragsverletzungsverfahren des Blocks eingeleitet, das vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.
Mittwochhaben mehrere EU-Länder gegen EU-Recht verstoßen. Im Falle Österreichs wurden zwei neue Gesetze zur Regulierung des Arbeitsmarktes nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt, was eine Anforderung der Richtlinien ist.
Wien hat dies nicht für das Gesetz über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen von 2019 getan, das darauf abzielt, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Informationen über ihre Arbeit zu stärken. Beschäftigte in prekären und informellen Beschäftigungsformen sollen davon profitieren.
Die Regierung hat es auch versäumt, ein Gesetz von 2019 durchzusetzen, das die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Betreuer unterstützen soll. Die Richtlinie führte einen Vaterschaftsurlaub und mindestens zehn freie Tage für Väter ein.
Österreich ist bei weitem nicht allein, wenn es darum geht, die Anforderungen des EU-Rechts nicht zu erfüllen. Insgesamt 24 EU-Länder haben die vollständige Umsetzung der letzten zehn neuen EU-Gesetze noch nicht gemeldet. Italien, Litauen und Estland waren die einzigen Länder, die am Donnerstag keinen Brief erhalten haben.
Wien hatte zwei Monate Zeit, um die Frage zu beantworten oder zu bearbeiten, bevor die Kommission den nächsten Schritt unternahm, eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“.
(Nikolaus J. Kurmayer | EURACTIV.de)

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