Vorsicht vor Telefonbetrug: So funktioniert der Betrug und wie Sie sich verteidigen können!

Vorsicht vor Telefonbetrug: So funktioniert der Betrug und wie Sie sich verteidigen können!


Seit dem Ausbruch der Corona-Krise haben die Fälle von Telefonbetrug zugenommen. So funktioniert der Betrug und so verteidigen Sie sich!

Betrüger versuchen nicht nur, ahnungslose Menschen über Phishing-E-Mails oder gefälschte Websites abzureißen. Am Telefon lauern auch Gauner wie das Verbraucherzentrum Schleswig-Holstein e. V. V.

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Insbesondere seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie haben die Befürworter der Verbraucher eine bemerkenswerte Anzahl von Fragen und Beschwerden über solche Anrufe von Fremden aufgezeichnet. Es ist wahrscheinlich, dass Betrüger die Tatsache ausnutzen, dass mehr Menschen zu Hause bleiben.

Die Betrüger versprechen zuerst einen Geldgewinn. Dabei sprechen Sie jedoch über ein Zeitschriftenabonnement, das Sie angeblich abschließen müssen, um eine „Gewinnsteuer“ zu vermeiden. Aber anstelle des erhofften Gewinns kommt ein neuer Stromvertrag oder ein unerwünschtes Zeitschriftenabonnement ins Haus. Alternativ versuchen die Gauner, die angerufene Partei mit scheinbar harmlosen Chats abzuschließen. Dabei kommen sie auch langsam dazu, über Abonnements zu sprechen. Manchmal gratulieren die bösen Anrufer ihnen auch zu einem angeblichen Geldgewinn und fragen, auf welches Konto sie das Geld überweisen können. Einige Tage später erhalten Sie eine Bestätigung über den Abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger oder Zeitschriftenhändler.

„Wenn jemand anruft und Ihnen zu einem Sieg gratuliert, ist das ein Alarmsignal“, schreibt das Verbraucherzentrum Schleswig-Holstein e. V. Die Verbraucheranwälte raten: Jeder, der angerufen wird, sollte unter keinen Umständen seine Adresse oder Kontodaten preisgeben! Stattdessen sollten Sie sofort auflegen. Dies gilt auch für ungebetene Besucher an der Haustür: Öffnen Sie die Tür nicht und lassen Sie keine Besucher in Ihre Wohnung.

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Die Befürworter des Verbrauchers weisen darauf hin: Jeder, der einen Vertrag erhält, kann ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen.

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