Lockdown in Deutschland: Was ab heute gilt

Lockdown in Deutschland: Was ab heute gilt

Deutschland schließt: Ab heute gelten strengere Koronaregeln. Wie viele Leute kannst du noch treffen? Was bleibt offen Wo gelten Ausgangssperren? Und was hoffen Sie von all dem?

Wie viele Leute kann ich ab heute treffen?

Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen sind noch erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht gezählt. Aber: Die Bundesländer regeln dies detailliert in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen – Es kann zu Abweichungen kommen. Sei so in Berlin Nur Kinder bis zwölf Jahre sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Die ursprünglich gelockerte Regelung für die Weihnachtstage wurde zurückgezogen. Trotzdem gibt es eine spezielle Familienregel. Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit vier anderen Personen erlaubt, die nicht zu Ihrem eigenen Haushalt gehören. Am Ende können mehr als zwei Haushalte zusammenkommen, und in einem solchen Fall könnte auch die Fünf-Personen-Grenze überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden hier ebenfalls nicht gezählt.

Beispiel 1: Vier Geschwister, die alle anderswo leben, könnten ihre Eltern besuchen, ohne Partner, aber mit Kindern bis zu 14 Jahren.

Beispiel 2: Zwei Geschwister mit jeweils einem Partner und möglicherweise Kindern besuchen ihre Eltern.

Beispiel 3: Ein Bruder lebt alleine und ist Gastgeber. Seine Eltern konnten ihn und zwei andere Geschwister ohne Partner besuchen. Treffen mit Freunden in kleinen Gruppen sind ebenfalls möglich.

Und wer kontrolliert es?

Wahrscheinlich niemand wirklich. Der Staat hat wenig Kontrolle. Artikel 13 des Grundgesetzes besagt: „Das Haus ist unantastbar“. Dies bedeutet, dass die Hürden für Kontrollen extrem hoch sind. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hat beispielsweise angekündigt, dass die Polizei das Verhalten in den Wohnungen nur in Ausnahmefällen überwachen wird – beispielsweise bei Lärm. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet versicherte ebenfalls, dass es keine stichprobenartigen Kontrollen von Privatwohnungen geben werde. Politiker fordern hier persönliche Verantwortung.

Wo gab es bisher Ausgangssperren oder Ausreisebeschränkungen?

Im Bayern Ausstiegsbeschränkungen gelten tagsüber im ganzen Land. Sie können die Wohnung nur mit gutem Grund verlassen. Dies sind zum Beispiel: der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Sport, Einkaufen und die noch erlaubten Treffen mit einem anderen Haushalt – dies können jedoch maximal fünf Personen sein. Darüber hinaus a Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur aus wenigen triftigen Gründen gestattet. Nach der Entscheidung des Kabinetts handelt es sich um Notfälle oder medizinisch dringende Behandlungen, die Art und Weise der Arbeit, die Ausübung von Sorgerecht und Zugangsrechten, die Betreuung von Menschen, die Unterstützung benötigen, die Begleitung von Sterbenden oder das Spazierengehen. Ein Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre führt zu einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro.

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Im Sachsen Ausstiegsbeschränkungen gelten seit Montag den ganzen Tag. Das Verlassen des Hauses ist nur aus zwingenden Gründen möglich – zum Arbeiten, Einkaufen, zum Arztbesuch oder zum Sport im Freien in einem Umkreis von 15 Kilometern. Ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf Tagen gilt im betroffenen Bezirk oder im betroffenen Stadtbezirk zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eine erweiterte Ausreisebeschränkung. Das Verlassen des Hauses ist dann nur aus sehr wenigen Gründen zulässig – zum Beispiel für Arbeit, Lieferverkehr oder Pflege.

Im Hessen Seit Freitag gelten in Landkreisen oder Stadtteilen nächtliche Ausreisebeschränkungen zwischen 21.00 und 05.00 Uhr mit einer Inzidenz von mehr als 200 an drei aufeinander folgenden Tagen. Das Verlassen des eigenen Hauses während dieser Zeit ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.

Im Baden-Württemberg Ausreisebeschränkungen gelten seit Samstag zwischen 20 Uhr und 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen gestattet. Im Berlin Ab heute sollte es Ausstiegsbeschränkungen geben Tagsüber und strengere Ausreisebeschränkungen zwischen 21.00 und 05.00 Uhr. Menschen dürfen ihre Häuser nur aus Gründen wie Einkaufen, Arztbesuch, Arbeiten oder Sport verlassen. Im Brandenburg Die Ausstiegsbeschränkung gilt ab 22.00 Uhr Thüringen Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist ab heute zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ohne wichtigen Grund verboten.

Wo kann ich sonst noch einkaufen?

Die Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser und Großhändler bleiben geöffnet. Abhol- und Lieferservices, Baby- und Apothekengeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken und Sparkassen, Postämter, chemische Reinigungen und Waschsalons bleiben ebenfalls geöffnet. Zeitungsverkäufe, Heimtierbedarf, Tierfuttermärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker müssen ebenfalls nicht schließen. Tankstellen, Autowerkstätten und Fahrradwerkstätten bieten weiterhin ihre Dienste an. Und: Es ist immer noch möglich, Weihnachtsbäume zu verkaufen.

Der Einzelhandel kämpft weiterhin dafür, dass im Internet bestellte Waren in Geschäften zugelassen werden. Elektronikketten, Baumärkte oder sogar Buchhandlungen könnten ihre Waren während des Weihnachtsgeschäfts weiterhin anbieten.

Die Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraktiken, Tattoo-Studios und ähnliche Unternehmen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logotherapie sowie Podologie / Fußpflege sind weiterhin möglich.

Was ist mit den Schulen?

Die Schulen sind ab heute geschlossen – oder es besteht keine Verpflichtung mehr, anwesend zu sein. Nothilfe ist gewährleistet. Die Vorschriften sollten auch für Kindergärten gelten. Im Detail unterscheiden sich die Regeln jedoch von Staat zu Staat.

Gibt es Hilfe für Eltern, die jetzt ein Pflegeproblem haben?

Eltern sollten „zusätzliche Möglichkeiten schaffen“, bezahlten Urlaub zu nehmen. Bund und Länder haben zugestimmt. Wie dies in der Praxis aussehen sollte, war am Montag zunächst unklar. Das Arbeitsministerium behauptet, an der schnellstmöglichen Lösung zu arbeiten. Die Regierung verwies auch auf ein bereits geltendes Entschädigungssystem: Eltern (von Kindern bis 12 Jahre), die von der Arbeit abwesend sind, weil das Gesundheitsamt ihre Nachkommen unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schulen und Kindertagesstätten offiziell geschlossen wurden, können 67 Prozent davon erhalten das vom Staat als Entschädigung erhaltene Nettoeinkommen.

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Welche Konsequenzen hat die Sperrung für alle anderen Mitarbeiter?

Arbeitgeber sollten prüfen, ob Unternehmen entweder während der Betriebsferien geschlossen werden können oder ob großzügige Home-Office-Lösungen angeboten werden können. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat die Arbeitgeber aufgefordert, Arbeitnehmer mit Kindern zu unterstützen. „Die massiven Beschränkungen, die beschlossen wurden, werden von berufstätigen Eltern erneut viel verlangen“, sagte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Was ist mit den Restaurants und Pubs?

Restaurants, Cafés und Pubs bleiben geschlossen. Es ist jedoch weiterhin möglich, Lebensmittel liefern zu lassen. Alkoholische Getränke dürfen nicht mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden – einschließlich Glühwein.

Was ist mit den Gottesdiensten?

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften sind mit Einschränkungen gestattet. Das heißt: 1,5 Meter Entfernung, kein Gesang, Maskenpflicht und Meldepflicht. Die Bundesländer legen die Regeln im Detail fest. Insgesamt wachsen jedoch die Bedenken. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer rät davon ab, zu Weihnachten in die Kirche zu gehen. Jeder muss Kontakte abbauen, sagte Kretschmer MDR: „Das ist bitter für viele Menschen. Aber wir tun es für unsere nächsten Verwandten, wir wollen sie beschützen.“ Kanzlerchef Helge Braun schlägt hybride Gottesdienste vor. Ein Teil der Gemeinde sitzt vor Ort in der Kirche, ein anderer Teil folgt dem Gottesdienst per Videostream. In Bayern hat die geplante Ausgangssperre für Heiligabend ab 21 Uhr auch Konsequenzen für den Gottesdienst. Bisher wurde gesagt, dass Besucher von Weihnachtsmessen davon ausgenommen sein sollten. „Es gibt eine Ausgangssperre für Silvester und auch für Weihnachten. Und das gilt für alle“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Es wird keine besondere Regelung geben, auch nicht für Familien und die Kirche.

Gibt es auch neue Regeln zum Schutz älterer Menschen?

Das Personal in Alters- und Pflegeeinrichtungen sollte mehrmals pro Woche getestet werden. Entsprechende Tests sollten nach Möglichkeit auch mit mobilen Pflegediensten durchgeführt werden. In Regionen mit einer hohen Anzahl von Fällen sollten Hausbesucher aktuelle negative Koronatests vorlegen müssen. Patientenvertreter bezweifeln jedoch die Umsetzung. „In Deutschland mangelt es nicht an Schnelltests – aber es mangelt an Menschen, die solche Tests durchführen“, sagte Eugen Brysch, Direktor der Deutschen Stiftung für Patientenschutz, der Nachrichtenagentur AFP. Für dieses seit Monaten bekannte Problem haben Bund und Länder trotz ihrer Resolutionen für eine harte Sperrung keine Lösung gefunden. Die Testregelung für pflegebedürftige Angehörige sei ebenfalls „unrealistisch“, kritisierte Brysch. Wenn Antigen-Schnelltests nicht direkt vor der Aufnahme in ein Pflegeheim durchgeführt würden, würde dies praktisch ein „Einreiseverbot“ bedeuten.

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Seit Dienstag können Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten drei FFP2-Masken kostenlos in der Apotheke erhalten. Um die Masken zu erhalten, benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Selbstbericht, dass Sie zur Risikogruppe gehören.

Dürfen Sie noch reisen?

Ja, aber es gibt einen Appell, bis zum 10. Januar von allen nicht wesentlichen Reisen abzusehen. Tatsächlich ist Reisen gerade an Weihnachtstagen kaum praktikabel, da in vielen Ländern nach der Einreise strenge Ausreisebeschränkungen und eine Quarantänepflicht gelten. Außerdem gibt es bei der Rückkehr nach Deutschland häufig eine Quarantäne.

Werden die Maßnahmen ausreichen?

Schwer zu sagen. Experten weisen darauf hin, dass es im Wesentlichen darauf ankommt, wie die Spezifikationen von Menschen umgesetzt und unterstützt werden. „Niemand wird diese Frage ernsthaft beantworten können“, sagte Max Geraedts, Leiter des Instituts für Versorgungsforschung und klinische Epidemiologie an der Universität Marburg: „Die Erfahrung mit der ersten Sperrung in Deutschland deutet auf einen positiven Effekt hin, während Erfahrungen aus im Ausland sind manchmal keine durchschlagenden Erfolge zu verzeichnen. „Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie hofft, dass der Anstieg bis Weihnachten aufhören wird. Im besten Fall würde es am 10. Januar für einige Tage einen deutlichen Abwärtstrend geben. Laut dem Chefvirologen der Universität Heidelberg, Hans-Georg Kräusslich, kann man wie immer erst in rund zwei Wochen sagen, wie erfolgreich die Maßnahmen waren.

Was kommt als nächstes?

Die Koronasituation sei „bei dieser Pandemie ernster denn je“, sagt der Präsident des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler. Am vergangenen Freitag meldeten die Höchststände von 29.875 Neuinfektionen und 598 Todesfälle. Die siebentägige Inzidenz betrug zuletzt mehr als 170. Bund und Länder streben das Ziel von 50 an. „Ziel ist es weiterhin, die Kontaktverfolgung wieder zu ermöglichen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen am Sonntag. Das nächste Treffen mit den Staats- und Regierungschefs findet am 5. Januar statt – dann wird auch klar, ob die Maßnahmen verlängert, verschärft oder – derzeit eher unwahrscheinlich – sogar gelockert werden.

Quelle: dpa


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