Warum die Anschaffung von Firmenhandys für Existenzgründer sinnvoll ist

Wer sich selbstständig macht, der muss dabei auf viele verschiedene Faktoren achten. Aber auch, wenn bereits ein eigenes Unternehmen besteht und Mitarbeiter beschäftigt werden, sollte man sich mit der Frage beschäftigen, wie eine ideale Zusammenarbeit bestmöglich gestaltet werden kann.

Ein Faktor dabei kann die Anschaffung von Firmenhandys sein. Vor allem bei vielen Mitarbeitern ist eine gründliche Überlegung jedoch wichtig, da durch die Anschaffung schnell hohe Kosten zustande kommen können. Im Folgenden erklären wir Ihnen, warum es sich lohnen kann, Firmenhandys anzuschaffen und was es dabei zu beachten gilt.

Ständige Erreichbarkeit

Das Sprichwort “Zeit ist Geld” ist mittlerweile vermutlich aktueller denn je. Unsere Gesellschaft wird immer schnelllebiger und selten war es so wichtig, konstant erreichbar zu sein. Kurzfristige Aufträge müssen schnell bearbeitet werden, um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Ein Firmenhandy für Mitarbeiter und Geschäftsführer kann sich alleine dafür lohnen, es trägt nicht nur zu einer besseren internen Kommunikation bei, sondern auch Kundenanfragen können schneller bearbeitet werden. Beides sind wichtige Faktoren, mit denen sich das Firmenhandy positiv auf den Erfolg einer Existenzgründung auswirkt. Zudem lassen sich wichtige Daten über das Firmennetzwerk schneller abrufen und somit bereitstellen.

Firmenhandys korrekt von der Steuer absetzen

Gegen die Anschaffung von Firmenhandys sprechen jedoch die hohen Kosten. Moderne Handys und Verträge haben ihren Preis. Doch diese Betriebs- und Anschaffungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Selbst dann, wenn die Handys auch privat genutzt werden. Eine Option dafür ist die Werbungskostenpauschale. Liegen die Kosten jedoch über 1000 Euro, dann sollte eine detaillierte Kostenliste angefertigt werden. In der Regel können zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten für das Handy abgesetzt werden, dadurch lassen sich die hohen Investitionskosten deutlich senken.

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Tarif und Netzabdeckung vorab prüfen

Bevor der Betrieb mit einem Firmenhandy versorgt wird, sollte jedoch noch weitere Punkte beachtet werden. Auch, wenn die laufenden Kosten für ein Handy von der Steuer abgesetzt werden können, sollten Sie darauf achten, dass diese möglichst gering ausfallen. Natürlich, ohne dadurch die Nutzung einzuschränken. Stellen Sie sich die Frage, wie viel Gigabyte an Internet und Freiminuten zum Telefonieren benötigt werden. Prepaid-Karten sind eher unüblich, das Guthaben kann zu einem unpassenden Moment aufgebraucht sein.

Ein Vertragshandy ist daher die bessere Wahl. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter miteinander und wählen Sie am besten Tarife, die monatlich gekündigt werden können. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, dann kann man den Tarif einfach auslaufen lassen oder Sie greifen bei Bedarf auf bessere Angebote zurück.

Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen

Wird das Unternehmen mit Firmenhandys ausgestattet, dann sollten auch die Risiken im Blick behalten werden. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Firmenhandy, vor allem wenn mit wichtigen Daten gearbeitet wird. Nutzen Sie Firewalls und schränken Sie die Gefahr von Hackerangriffen ein. Die Geräte sollten ausreichend geschützt sein und auch Passwörter gilt es durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu schützen. Ein sorgsamer Umgang mit dem Firmenhandy ist unabdingbar. Auch das Thema Datenschutz sollte nicht vernachlässigt werden. Darüber sollte Sie sich im Vorfeld ausreichend informieren, gerade, was die Daten der Mitarbeiter oder aber auch Kunden angeht sind klare Richtlinien einzuhalten.

Darf ich ein Firmenhandy auch privat nutzen?

Wenn vom Unternehmen erlaubt, dann kann das Firmenhandy auch privat genutzt werden. Eine Möglichkeit ist, ein Handy mit einem dualen SIM-Slot zu wählen, sodass private und geschäftliche Tätigkeiten klar getrennt werden können. Sollte nur eine SIM-Karte integriert sein, dann sollten Sie sich damit auseinandersetzen, ob für die Mitarbeiter hierbei ein geldwerter Vorteil vorliegt, welcher innerhalb der Lohnabrechnung beachtet werden sollte.

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