Österreichisches Parlament billigt Ratifizierung des europäischen UPC

Österreichisches Parlament billigt Ratifizierung des europäischen UPC

Österreich ist als 13. Land dem Protokoll über ein Einheitliches Europäisches Patentgericht (JCU) zur vorläufigen Anwendung (PPA) beigetreten, als die zweite Kammer des österreichischen Parlaments (Bundesrat) hat dem PPA am 2. Dezember 2021 einstimmig zugestimmt. Die österreichische Regierung wird voraussichtlich in Kürze die Ratifizierung offiziell hinterlegen.

Wie erwartetÖsterreich folgte Slowenien als letztes von 13 EU-Mitgliedstaaten, die das PPV ratifizieren mussten, damit es in Kraft treten kann. Zu dieser Gruppe gehörten notwendigerweise Deutschland, Italien und Frankreich (das heißt, die drei Mitgliedstaaten, in denen 2012 die meisten europäischen Patente in Kraft waren).

Mit der bevorstehenden österreichischen Ratifizierung wird das UPC-Vorbereitungskomitee (das Komitee) seine Arbeit offiziell aufnehmen können. Obwohl es für die Anfangsphase des vorläufigen Ersuchens keinen festen Zeitrahmen gibt, geht der Ausschuss davon aus, dass diese Phase etwa sechs bis zehn Monate dauern wird. Wie in a . angegeben Vermerk des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union Dieser Schritt umfasst am 24. September 2021 die Verabschiedung des sekundären EPG-Rechts, einschließlich Verfahren, Budgetierung, Einstellung von Richtern und Verwaltungspersonal, Wahl eines Präsidenten, endgültige Konfiguration und Prüfung des Fallverwaltungssystems sowie Sicherstellung der gesamten IT-Infrastruktur richtig konfiguriert und sicher. Darüber hinaus muss noch eine Arbeitsvereinbarung mit dem Europäischen Patentamt (EPA) zur Anmeldung und Validierung von Patenten geschlossen werden. Viele Beobachter halten den Zeitplan für den Abschluss der Vorbereitungen für schwierig und weisen darauf hin, dass einige dieser Schritte wahrscheinlich eingehender Diskussionen bedürfen.

Wie aus der Erklärung der Ratspräsidentschaft hervorgeht, tritt das JUB mit Abschluss dieser Vorbereitungen in Kraft, was bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 sein könnte. Der genaue Starttermin des JUB und des einheitlichen Patentsystems hängt von der Laufzeit ab . die erste vorläufige Antragsphase dauert. Es hängt auch davon ab, wann Deutschland seine bisher verweigerte Ratifizierung des UPC-Abkommens offiziell hinterlegt, um dem Ausschuss Zeit zu geben, seine Arbeit abzuschließen. Sobald sich die UPC-Mitgliedstaaten darauf einigen, dass die erste Phase der vorläufigen Anwendung kurz vor dem Abschluss steht (wahrscheinlich innerhalb der nächsten zwei bis sechs Monate), wird Deutschland seine Ratifizierung des UPC-Abkommens hinterlegen, was eine weitere viermonatige Frist auslöst, bevor die UPC offiziell ihre erster Fall. Das UPC wird vier Monate nach dieser letzten Instrumenteneinzahlung endlich seine Türen öffnen. In diesem Stadium könnten europäische Patente mit einheitlicher Wirkung beim EPA erhältlich sein.

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Übungshinweis: In der Europäischen Union tätige Einrichtungen sollten prüfen, ob ihre Strategie des geistigen Eigentums für das Inkrafttreten des EPG und die Verfügbarkeit europäischer Patente mit einheitlicher Wirkung geeignet ist.

© 2021 McDermott Will & EmeryRevue nationale de droit, Band XI, Nummer 343

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