Die österreichische Region Wagram erhält den CAD-Status

Die österreichische Region Wagram erhält den CAD-Status

Mit der Unterschrift der Bundesministerin für Landwirtschaft, Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, wird Wagram zum siebzehnten DAC (Districtus Austriae Controllatus) Österreichs Wachau und Ruster Ausbruch im Jahr 2020 und Carnutum im Oktober 2019.

„Für die Winzer der Region Wagram war das Problem nicht einfach zu lösen“, sagt Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreichischen Weinmarketing GmbH. Österreichischer Wein„aber nach ausgiebigen Diskussionen und langen Überlegungen kann die Region Wagram nun der DAC-Familie beitreten.

Neben dem DAC-Status hat Wagram ein Qualitätspyramidensystem ähnlich dem anderer österreichischer Weinbaugebiete, bestehend aus drei Kategorien: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein.

Dreizehn Rebsorten können zur Herstellung von Gebietsweinen verwendet werden: Chardonnay, Frühroter Veltliner, Grauer Burgunder, Grüner Veltliner, Gelber Muskateller, Roter Veltliner, Sauvignon Blanc, Traminer, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder, St. Laurent und Zweigelt. Die Weine können reinsortig, Cuvées oder Gemischter Satz sein.

Nur sieben Sorten sind zur Herstellung von Ortswein zugelassen: Chardonnay, Grüner Veltliner, Roter Veltliner, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder und Zweigelt. Diese Dorfabfüllungen müssen sortenrein sein und den Namen einer der 27 zugelassenen Gemeinden tragen.

Riedenweine stehen an der Spitze der Qualitätspyramide und werden aus Früchten einer offiziell lizenzierten Einzellage gekeltert. Die Kategorie erlaubt nur die Verwendung der Hauptrebsorten der Region Grüner Veltliner, Roter Veltliner und Riesling.

Unabhängig von der Kategorie schreibt der DAC vor, dass alle DAC-Weißweine trocken und frei von dominanten Holzaromen sein müssen.

Neben der neuen geschützten Ursprungsbezeichnung haben sich auch Änderungen der österreichischen Weinverordnung auf den Sekt und Sekt des Landes ausgewirkt Kremstal Region.

Damit dem Trinker die österreichische Herkunft klar kommuniziert wird, müssen die Etiketten von österreichischen Sekten mit Herkunftsbezeichnung (Sekt gU) nun die Bezeichnungen Sekt Austria, Sekt Austria Reserve oder Sekt Austria Große Reserve enthalten. „Mit der Bezeichnung ‚Sekt Austria‘ für Schaumweine rein österreichischer Herkunft schaffen wir eine klare Positionierung und Profilierung dieser Premiumweine, die in drei Klassen eingeteilt werden“, erklärte Yorke.

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Alle Sekte müssen aus Trauben österreichischer Herkunft stammen, bei Sekt Austria und Sekt Austria Reserve aus einem einzigen Bundesland, bei der Kategorie Große Reserve aus einem einzigen Dorf oder Weingut. Außerdem können Reserve und Große Reserve nur nach der traditionellen Champagnermethode hergestellt werden, mit einer Mindestlagerzeit auf der Hefe von 18 bzw. 36 Monaten.

In dieser Zeit kamen im Kremstal neun gesetzlich festgelegte Ortsweinherkünfte dazu: Krems, Stein, Rohrendorf, Gedersdorf, Stratzing, Senftenberg, Furth, Höbenbach und Krustetten.


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