Verstoß gegen die Bedingungen: Veranstalter beendet Protestmarsch Corona nach Intervention der Polizei

Verstoß gegen die Bedingungen: Veranstalter beendet Protestmarsch Corona nach Intervention der Polizei

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Organisator beendet Corona Protestmarsch nach Polizeieinsatz

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Im August demonstrierten die Menschen in Berlin nahe beieinander - die Richter erinnern sich vielleicht an diese Fotos

Im August demonstrierten die Menschen in Berlin nahe beieinander – die Richter erinnern sich vielleicht an diese Fotos

Quelle: AFP / ADAM BERRY

Die Polizei stoppte am Samstag einen Protestmarsch gegen die Koronamaßnahmen, die der Verwaltungsrichter zugelassen hatte. Die Teilnehmer haben die Anforderungen nicht erfüllt. Die Organisatoren beendeten dann die Demo.

D. D.Die Initiatoren einer Demonstration gegen die staatlichen Koronamaßnahmen in München haben am Samstag ihren Marsch durch die Stadt vorzeitig abgesagt. Die Polizei hatte den Zug früher angehalten, weil mehr als 500 Teilnehmer anwesend waren und nach Angaben der Polizei fast niemand eine Maske trug.

Die Polizei sprach von „vielen hundert“ Teilnehmern, konnte aber keine weiteren Zahlen nennen. Eine Hauptkundgebung auf der Theresienwiese sollte wie geplant um 16 Uhr stattfinden. Die Polizei war mit 1.400 Männern im Dienst.

Der Demonstration ging ein Rechtsstreit über Größe und Form der Veranstaltung voraus. Erst am Samstagabend hob das bayerische Verwaltungsgericht eine von der Stadt gegen 1.000 Demonstranten verhängte Teilnehmerbeschränkung auf. Die Organisatoren hatten 5000 für die letzte Rallye und 500 für die Demonstration registriert.

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Das Verwaltungsgericht widersprach damit der erstinstanzlichen Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts und den Forderungen der Stadt. Ein zuvor verbotener Aufzug mit maximal 500 Teilnehmern war ebenfalls durch die Stadt erlaubt. In einem anderen Punkt wurde die Beschwerde der Organisatoren zurückgewiesen.

Die Organisatoren der Demo, die Initiative „Quer Think 089“, hatten eine Beschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts eingereicht. „Quer Think 089“ hatte eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern am Odeonsplatz unter dem Motto „Frieden, Freiheit und Gesundheit“ registriert. Die Stadt hat dies verboten. Stattdessen erlaubte sie die Demo auf der Theresienwiese unter strengen Bedingungen – allerdings nur mit 1000 Teilnehmern aus Gründen des Infektionsschutzes. Eine geplante Demonstration der Stadt war ebenfalls verboten.

Wie in Berlin hatte der Veranstalter Klage gegen Bedingungen eingereicht

Die Organisatoren waren gegen diese Forderung angeklagt worden. Das Münchner Verwaltungsgericht bestätigte daraufhin die Entscheidungen der Stadt (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258). Ein Argument dafür: Die vorhersehbaren Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Übergabepflicht stellten nach Ansicht der Richter eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

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In Berlin kam es kürzlich zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei am Rande einiger Demonstrationen gegen die Koronapolitik. 300 bis 400 Menschen hatten Barrieren überschritten und kurz die Stufen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Die Aktionen der Demonstranten verursachten Empörung unter den Politikern.

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