Eine Rückkehr von Roman Polanski in dem Oscar-Akademie existiert wahrscheinlich nicht mehr. Der Regisseur wurde vor einem US-Gericht besiegt. Nach der Entscheidung des zuständigen Richters in Los Angeles war seine Ausweisung wegen sexueller Übergriffe und damit eines Verstoßes gegen die ethischen Standards des Filmverbandes im Jahr 2018 zulässig.
In einer Nachricht der Akademie, die der Nachrichtenagentur dpa zur Verfügung stand, hieß es, sie seien mit der Bestätigung des Gerichts zufrieden, dass die Klage gegen den inzwischen 87-Jährigen zu diesem Zeitpunkt „fair und angemessen“ sei. Dem Richter zufolge durfte er die Vorwürfe gegen seine Person ausreichend kommentieren.
Im Mai 2018 hatte Polanski die Filmakademie für die Oscar-Verleihung im Rahmen der # Metoo-Debatte muss verlassen. Nach Vorwürfen sexueller Übergriffe gab es zu dieser Zeit auch Entertainer Bill Cosby und Produzent Harvey Weinstein ausgeschlossen.
1977 gab der polnisch-französische Filmemacher mit einem damals 13-Jährigen vor Gericht illegale sexuelle Handlungen zu. Unmittelbar vor der Verkündung des Urteils floh er nach Frankreich und kehrte nie in die USA zurück.
Im vergangenen Jahr wurde eine neue Anschuldigung eingereicht
Sein Anwalt Harland Braun hat im vergangenen Jahr eine Klage gegen die Academy of Motion Picture Arts and Sciences eingereicht. Polanskis Ausschluss aus dem Körper sei zu plötzlich und ohne Anhörung gewesen, behauptete er. Sein Klient erhielt kein faires Verfahren.
Zusätzlich zum Fall von 1977 wurden im vergangenen Jahr neue Anklagen gegen Polanski erhoben. Das hatte der französische Valentin Monnier im November gesagt vergewaltigte sie 1975 während eines gemeinsamen Skiurlaubs in Gstaad, Schweiz. Monnier war damals 18 Jahre alt, Polanski 42.
Die Pariser Zeitung „Le Parisien“ berichtete erstmals über Monniers Vorwurf. Polanski hatte die Zeitung über seinen Anwalt Hervé Temine informiert, dass er den Vorwurf entschieden zurückwies.

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